günstige Zahnärzte in Europa Info Portal zur plastischen Chirurgie Informationen rund um die Gesundheit Wellness Urlaub Informationen und Hotels



günstige Zahnärzte in Europa Info Portal zur plastischen Chirurgie Wellness Urlaub Informationen und Hotels

Krankenkasse – die gute Wahl

Mit Start der Gesundheitsreform vom 01.01.2009 müssen alle Einwohner der Bundesrepublik Deutschland krankenversichert sein und sie erhalten eine medizinische Grundversorgung. Es besteht für alle Bürger eine gesetzliche Versicherungspflicht. Die Höhe der Beitragssätze in den Gesetzlichen Krankenkassen ist bis auf wenige Ausnahmen gleich. Die richtige Wahl der Krankenkasse hängt von den individuellen Bedürfnissen des Versicherungsnehmers und dem Leistungsangebot der Krankenkasse ab.

Sämtliche Einwohner der Bundesrepublik Deutschland, die ohne Absicherung im Krankheitsfall hier leben, keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und zuletzt gesetzlich krankenversichert waren, werden durch die neue Gesundheitsreform ab dem 01. Januar 2009 in die Versicherungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) einbezogen. Hiervon betroffen sind auch Auslandsrückkehrer, welche zuvor in Deutschland gesetzlich versichert waren. Weiter besteht die Versicherungspflicht in der GKV für Personen, die bisher weder gesetzlich noch privat krankenversichert waren und aufgrund ihres Einkommens und des Beschäftigungsverhältnisses zum Beispiel als Arbeitnehmer dem Bereich der GKV zuzuordnen sind.

Gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland bedeutet für die Gesetzlich Versicherten eine medizinische Versorgung auf sehr hohem Qualitätsstandard mit der gleichzeitigen Umverteilung der Kosten von den Einkommensstarken Versicherungsnehmern auf die finanziell Schwächeren. Weiterhin erstreckt sich der Versicherungsschutz von Männern auf Frauen und den Erwerbstätigen auf Arbeitslose und Rentner. Die Kosten für Gesundheit belaufen sich in Deutschland auf ca. 300 Milliarden Euro.

Den umfassenden Krankenversicherungsschutz erhalten alle Pflichtversicherten und freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sowie im Zuge der beitragsfreien Familienversicherung auch die Ehepartner und Kinder. Gleichzeitig mit Einführung des Gesundheitsfonds besteht seit dem 1. Januar 2009 Versicherungspflicht für sämtliche Personen, die in Deutschland ihren Hauptwohnsitz haben.

So ist die Versicherungspflicht, basierend auf dem Prinzip der Solidarität, ein Grundsatz in der GKV, der gesetzlichen Krankenversicherung. In Deutschland muss jeder Arbeitnehmer der eine bezahlte Beschäftigung ausübt und jeder Auszubildende einer gesetzlichen Krankenkasse beitreten, die von dieser Personengruppe frei gewählt werden kann.

Die weiteren Personengruppen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen versicherungspflichtig:

  • Personen, die Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II erhalten
  • Alle Land- und Forstwirtschaftliche Unternehmer, sowie deren mitarbeitende Familienangehörige
  • Alle als Künstler und Publizisten/Journalisten tätige Personen
  • Die Jugendlichen in hierfür besonderen Einrichtungen
  • Die große Gruppe behinderter Menschen und an Epilepsie leidende Personen
  • Sämtliche Studenten bis zur Erreichung des 14. Fachsemesters, längstens aber bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres
  • Alle Rentner und Rentenantragsteller

Die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht erfolgt ausschließlich auf Antragsstellung und ist bezüglich der Ausnahmefälle gesetzlich geregelt. Die Vielzahl von Einzelvorschriften führen dazu, dass die gesetzlichen Krankenkassen jeweils eine individuelle Prüfung der Versicherungspflicht durchführen.

Ab dem 1. Januar 2009, dem Start des Gesundheitsfonds, haben sich auch die Angebote der Gesetzlichen Krankenkassen verändert. Da alle ca. 250 Gesetzlichen Krankenkassen identische Beitragssätze haben, sollten sich nun die gesetzlich Versicherten umfassend über die gesundheitlichen Angebote der einzelnen Kassen orientieren und die Gesetzliche Krankenkasse wählen, welche mit ihren Angeboten den individuellen Bedürfnissen gerecht wird.

Die Krankenversicherung soll für Versicherte die entstehenden, gesamten oder anteiligen Kosten für allgemeine Erkrankungen, bei der Mutterschaft und den Behandlungen nach Unfällen übernehmen. Die Krankenversicherung ist der wesentliche Teil des Gesundheitssystems. In der Bundesrepublik Deutschland haben sich 2 verschiedene Krankenversicherungssysteme gebildet. Zum Einen die GKV, die Gesetzliche Krankenversicherung und zum Anderen die PKV, die Private Krankenversicherung. Die eigentlichen Unterschiede setzen sich wie folgt zusammen.

Bei der gesetzlichen Krankenkasse wird der Beitragssatz aufgrund festgelegter Leistungen erhoben. Diese Leistungen sind auf die ausreichende, notwendige und zweckmäßige Ärztliche Versorgung ausgerichtet. Hierbei wird nicht vom Risiko einzelner Versicherter ausgegangen, sondern das Einkommen bei der Höhe der Beitrags berücksichtigt.

In der Privaten Krankenversicherung wird die Versicherungsprämie individuell zwischen der Versicherung und dem Versicherungsnehmer ausgehandelt. Bei der Höhe des Versicherungsbeitrags werden die gesundheitlichen Risiken und das Alter einkommensabhängig zugrunde gelegt.

Unabhängig von der Frage, ob man sich für eine Gesetzliche oder Private Krankenkasse entscheidet, sollen nachfolgende Kriterien bei der Wahl der guten, für die individuelle Versorgung richtigen Krankenkasse Anhaltspunkte für die Qualität, den Leistungsumfang und die Servicefreundlichkeit bieten:

  • Die Krankenkasse sollte ständig telefonisch erreichbar sein und nach Möglichkeit auch einen Nachtservice (24 Stunden Service) anbieten.
  • Die nächste Geschäftsstelle muss sich in erreichbarer Nähe Ihres Wohnsitzes befinden.
  • Sämtliche Fragen zu Ihren gesundheitlichen Belangen müssen Kunden orientiert, kompetent und natürlich höflich beantwortet werden.
  • Sie erhalten bei Erkundigungen zu den verschieden Leistungsangeboten die erforderlichen Informationen.
  • Bei individuellen, gesundheitlichen Themen wie Rehabilitationsmaßnahmen, speziellen Hilfsmitten und zahnärztlichen Behandlungen werden Sie von kompetenten Experten mit dem nötigen Fachwissen umfassend beraten.
  • Sie erhalten Informationen von Leistungen und Angeboten, welche über die Gesetzlich vorgeschriebenen hinausgehen.
  • In der Gesetzlichen Krankenkasse sollte eine Versorgung für Patienten mit Krankheiten wie Epilepsie, Behinderung, Hüft- und Kniegelenksverschleiß s elbstverständlich sein.
  • Spezielle Programme zur Gesundheitsförderung, Bewegungskurse, Diäten, Ernährungsberatung, Schwangerenberatung sind vorhanden.
  • Familien werden bevorzugt beraten.
  • Sollten einmal Behandlungsfehler vorkommen, erhalten Sie von kompetenten, unabhängigen Ärzten die nötige Unterstützung zur Durchsetzung Ihrer Patientenrechte.
  • Die Krankenkasse unterstützt Sie bei der Wahl der verschiedenen Wahltarife bei Ihren individuellen Bedürfnissen.

Weiterhin ist zu klären, ob ein Zuschuss zu den erforderlichen Vorsorgekuren gezahlt wird, wie es um die betriebliche Gesundheitsförderung bestellt ist, ob Reiseschutzimpfungen angeboten werden. Auch sind Präventionsmaßnahmen am Urlaubsort genau so wichtig wie Geld- oder Sachprämien für ein gesundheitsbewusstes Verhalten.

Ein zunehmend wichtiger Punkt zur Wahl der für Sie richtigen Krankenkasse ist in unserer Zeit sicherlich auch der gelungene, besucherfreundliche und übersichtliche Internetauftritt. Die Webseiten müssen übersichtlich und benutzerfreundlich gestaltet und auch für Internetlaien ohne Umstände die erforderlichen Informationen liefern. Hier sollen vor allem die nötigen Informationen über eine angestrebte Mitgliedschaft, die genaue Höhe der Beiträge und natürlich die Namen und Zuständigkeitsbereiche, e-Mail Adressen, sowie Durchwahlnummern und Erreichbarkeitszeiten der zuständigen Mitarbeiter aufgeführt sein. Weiterhin sollten Sie auf dem Portal der jeweiligen Krankenversicherung die erforderlichen Anträge, Broschüren und natürlich zusätzliche Angebote unkompliziert und übersichtlich downloaden können. Wichtig sind auch die Einsicht und der Download in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das Impressum und in die jeweiligen Satzungen der Krankenkassen ohne lange und umständliche Suche. Natürlich sollten auch die Namen der Vorstände sollten wie deren Gehälter jedem Besucher frei zugänglich sein.



Impressum | Werbung | Werbemittel | AGB | Partnerseiten |
Partner:


Ihre Werbung
Infos hier
Anzeigen Jobsuche im Medizinbereich