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Einreise nach PolenEinreisebestimmungenBürger aus der EU benötigen zur Einreise nach Polen einen Personalausweis. Für Kinder/Jugendliche unter 16 Jahren reicht ein Eintrag im Pass der Eltern. Eine befristete Genehmigung zum Aufenthalt in Polen über 90 Tage erfordert eine Aufenthaltsgenehmigung. Die Zollkontrollen an polnisch-deutschen Grenzübergängen sind am 1. Mai 2004 abgeschafft worden. In Polen gelten zur Ein- und Ausfuhr von Waren die EU-Bestimmungen. Grundsätzlich müssen Einreisende in Polen nachweisen können, dass sie über genügend finanzielle Mittel verfügen. Einreise für HaustiereFür die Einreise nach Polen mit Hund oder Katze muss im privaten Reiseverkehr ein internationales Impfzeugnis (auch in polnischer Sprache) bzw. ein polnisches Gesundheitszertifikat (erhältlich bei den zuständigen deutschen Landesveterinärbehörden) vorliegen, aus dem hervorgeht, dass ein wirksamer Impfschutz gegen Tollwut besteht. Hinweise zum StraßenverkehrDas Mitführen der grünen Versicherungskarte ist keine Pflicht. Es empfiehlt sich jedoch, diese mitzuführen, da sie bei einem Schadenfall die Abwicklung erheblich erleichtert. Bei Alkohol am Steuer gilt die 0,2 Promille Grenze. Auch geringfügige Überschreitungen können mit Freiheitsstrafen geahndet werden. Von Anfang Oktober bis Ende Februar muss tagsüber mit Abblendlicht gefahren werden. Für Motorräder gilt dies ganzjährig. Das telefonieren (Handy) ist während der Fahrt verboten. Polnische Botschaften in DeutschlandPolnische Botschaft Wirtschafts- und Handelsabteilung Polnische Botschaft in der SchweizBotschaft der Republik Polen Polnische Botschaft in ÖsterreichBotschaft der Republik Polen Hietzinger Touristische InformationenPolnisches Informationszentrum für Touristik |
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