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Einreise nach Polen

Einreisebestimmungen

Für die Einreise nach Polen gilt ab dem 1. Mai 2004 die sogenannte Reisefreizügigkeit. Allerdings entfallen damit an den Grenzen noch nicht die Personalkontrollen. Aus der Verpflichtung der Beitrittsländer (sog. "e;Acquis communautaire"e;) ergibt sich, dass für die Einreise ab 16 Jahren ein Personalausweis genügt. Kinder (unter 16 Jahren) dürfen mit eigenem Lichtbildausweis nach Polen einreisen, oder mit den Eltern, wenn sie in deren Ausweis eingetragen sind. Weitere Hinweise und Einreisebestimmungen können Sie direkt bei der konsularischen Vertretung unter www.botschaft-polen.de erhalten. Touristische Informationen sind erhältlich beim Polnischen Informationszentrum für Touristik, Kurfürstendamm 71, 10709 Berlin.
Tel. 030-210 092 0

Einreise für Haustiere

Für die Einreise nach Polen mit Hund oder Katze muss im privaten Reiseverkehr ein Internationales Impfzeugnis (auch in polnischer Sprache) bzw. ein polnisches Gesundheitszertifikat (erhältlich bei den zuständigen deutschen Landesveterinärbehörden) vorliegen, aus dem hervorgeht, dass ein wirksamer Impfschutz gegen Tollwut besteht.

Hinweise zum Straßenverkehr

Das Mitführen der grünen Versicherungskarte ist keine Pflicht, es empfiehlt sich jedoch, diese mitzuführen, da sie bei einem Schadenfall die Abwicklung erheblich erleichtert. Bei Alkohol am Steuer gilt die 0,2 Promille Grenze. Auch geringfügige Überschreitungen können mit Freiheitsstrafen geahndet werden. Von Anfang Oktober bis Ende Februar muss tagsüber mit Abblendlicht gefahren werden. Für Motorräder gilt dies ganzjährig. Das telefonieren (Handy) ist während der Fahrt verboten.



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