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Einreise nach PolenEinreisebestimmungenFür die Einreise nach Polen gilt ab dem 1. Mai
2004 die sogenannte Reisefreizügigkeit. Allerdings
entfallen damit an den Grenzen noch nicht die Personalkontrollen.
Aus der Verpflichtung der Beitrittsländer (sog. "e;Acquis
communautaire"e;) ergibt sich, dass für die Einreise
ab 16 Jahren ein Personalausweis genügt. Kinder (unter
16 Jahren) dürfen mit eigenem Lichtbildausweis nach Polen
einreisen, oder mit den Eltern, wenn sie in deren Ausweis
eingetragen sind. Weitere Hinweise und Einreisebestimmungen
können Sie direkt bei der konsularischen Vertretung unter
www.botschaft-polen.de
erhalten. Touristische Informationen sind erhältlich
beim Polnischen Informationszentrum für Touristik,
Kurfürstendamm 71, 10709 Berlin. Einreise für HaustiereFür die Einreise nach Polen mit Hund oder Katze muss im privaten Reiseverkehr ein Internationales Impfzeugnis (auch in polnischer Sprache) bzw. ein polnisches Gesundheitszertifikat (erhältlich bei den zuständigen deutschen Landesveterinärbehörden) vorliegen, aus dem hervorgeht, dass ein wirksamer Impfschutz gegen Tollwut besteht. Hinweise zum StraßenverkehrDas Mitführen der grünen Versicherungskarte ist keine Pflicht, es empfiehlt sich jedoch, diese mitzuführen, da sie bei einem Schadenfall die Abwicklung erheblich erleichtert. Bei Alkohol am Steuer gilt die 0,2 Promille Grenze. Auch geringfügige Überschreitungen können mit Freiheitsstrafen geahndet werden. Von Anfang Oktober bis Ende Februar muss tagsüber mit Abblendlicht gefahren werden. Für Motorräder gilt dies ganzjährig. Das telefonieren (Handy) ist während der Fahrt verboten. |
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