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Republik Tschechien

Es gibt in Tschechien eine Versicherungspflicht bei freier Kassenwahl. Alle neun Krankenkassen erheben staatlich vorgegeben einen Beitragssatz von 13,5 Prozent vom Bruttoeinkommen (keine Beitragsbemessungsgrenze).

Davon trägt der Arbeitgeber mit neun Prozent zwei Drittel. Für eine zusätzliche Krankengeldversicherung gehen 4,4 Prozent vom Einkommen ab, von denen drei Viertel der Arbeitgeber trägt. Für Menschen ohne Einkommen übernimmt der Staat die Beiträge.

  • Einwohnerzahl: 10,28 Millionen
  • Bruttoinlandsprodukt (2002): 73,85 Milliarden Euro
  • Arbeitslosenquote: 10,8 Prozent
  • Erwerbsquote: 59,5 Prozent
  • Anteil der Gesundheitsausgaben
    am Bruttoinlandsprodukt (2002): 7,0 Prozent
  • Zahl der Ärzte (2002): 350 je 100.000 Einwohner
  • Zahl der Krankenhausbetten (2002): 860 je 100.000 Einwohner
  • Zahl der Krankenversicherten: rund 92 Prozent der Erwerbstätigen
  • Beschäftigte im Gesundheitswesen (2002): 306.000

Karte Tschechien



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