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Einreise nach Ungarn

Was ist bei der Einreise nach Ungarn zu beachten?

Personalausweis, Reisepass

Für die Einreise nach Ungarn benötigen deutsche Staatsbürger einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.

Kinder müssen über einen Kinderausweis verfügen, oder aber im Pass der Eltern registriert sein. Lichtbild in jedem Fall ist erforderlich. Kinder ohne Eltern reisen mit einer Vollmacht der beiden Elternteile.

Sollte das Reisedokument verloren gehen, so muss unverzüglich das zuständige Konsulat bzw. die Botschaft - je nach Staatsangehörigkeit - informiert werden. Auskunft über Adressen, Telefonnummern und Öffnungszeiten der in Ungarn akkreditierten diplomatischen Vertretungen erteilt die Informationszentrale von TOURINFORM (> Adressen)


Visum

Staatsbürger visumpflichtiger Länder können ein Visum in der Konsularabteilung der Ungarischen Botschaft beantragen. (> Adressen)
Grenzübergangsstellen

Mit dem Beitritt Ungarns in die EU am 1. Mai 2004 entfallen die Zollkontrollen an den Grenzübergängen zu den benachbarten EU-Ländern. Die Grenze darf dennoch nur an den hierfür vorgesehenen Stellen überschritten werden. Auch wenn die Warenkontrollen entfallen, muss jederzeit mit stichprobenartigen Kontrollen gerechnet werden.


Einreise für Haustiere

Alle Haustiere (Hunde, Katzen, alle Kleintiere) können nach Ungarn grundsätzlich eingeführt werden.

Bedingungen für Hunde, Katzen, Frettchen (seit 1. Oktober 2004): Ein Heimtierausweis (pet passport) muss bei der Reise nach Ungarn für sie mitgeführt werden, der von einem amtlichen Tierarzt ausgestellt ist und aus dem hervorgeht, dass eine gültige Tollwutimpfung des betreffenden Tieres, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut vorgenommen wurde (Verordnung (EG) Nr. 998/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003).

Bedingungen für andere Kleintiere: Die Vorlage eines internationalen Impfausweises, der auch die in der Bundesrepublik Deutschland nötigen Impfungen ( gegen Tollwut, Staupe usw. ) enthält. Die Tollwutimpfung muss mindestens 30 Tage und höchstens ein Jahr vor der Einreise erfolgen. Eine Bescheinigung des Amtstierarztes, wonach das untersuchte Tier keine ansteckenden Krankheiten hat und im Umkreis von 30 bis 40 km in den letzten vier Monaten keine Tollwutfälle aufgetreten sind. Diese Bescheinigung muss für alle Tiere - also auch für Vögel - vorgelegt werden und darf nicht älter sein als acht Tage.

So genannte gefährliche Hunde oder "Kampfhunde" dürfen nach Ungarn nicht eingeführt werden. Zu den gefährlichen Hunderassen gehören in Ungarn: Bullterrier, Ameriaknischer Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullmastif, Tosa-Inu, Argentinischer Dogge, Bordeaux-Dogge, Fila Brasiliero, Pitbull und Bandog, sowie Mischlinge jeglicher Art der aufgeführten Rassen.
Dobermann und Rottweiler zählen nicht zu den gefährlichen Hunderassen, auch deren Mischung nicht. Zu beachten ist es dabei, dass diese auch nicht für den Kampf ausgebildet sein dürfen!
Hunde müssen in Ungarn auf öffentlichen zugänglichen Plätzen an der Leine geführt werden, auf öffentlichen Verkehrsmitteln muss auch ein Maulkorb mitgeführt werden.

Für Hunde wird eine Tierhalte-Haftpflichtversicherung dringend empfohlen.

Bitte beachten Sie, dass das örtliche Gesundheitsamt das Baden von Hunden im Plattensee und im Velence-See nicht erlaubt, Hunde dürfen nur auf Freistrandbäder mitgenommen werden, wenn es dort nicht ausdrücklich verboten wurde.



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