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Neues von Gesundheits-Planet.com :

Auf diesen Seiten informieren wir Sie über Aktuelles rund um unsere Portalseiten, neues aus dem Gesundheitswesen und bringen nützliche Informationen zu den verschiedensten Gesundheitsthemen.

Aktuelles

 

Patientenverfügung

Ab 01. September 2009 gilt das dritte Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts. Hierin wird auch festgelegt, dass Patientenverfügungen die vor dem 01.09.09 erstellt wurden, grundsätzlich ihre Wirksamkeit beibehalten.

Wichtig bei der Erstellung einer Patientenverfügung ist die Beachtung, dass Patientenverfügungen die ab dem 01. September 2009 erstellt wurden, nur dann wirksam sind, wenn sie schriftlich verfasst werden. Der Verfasser muss außerdem die Patientenverfügung eigenhändig durch Namensunterschrift unterzeichnen, oder (sollte dieser nicht dazu fähig sein) durch eine notariell beglaubigte Unterschrift unterzeichnen lassen. Grundsätzlich ist die notariell beglaubigte Unterschrift nicht mehr erforderlich.

 




 

Gesundheitsreform 2008

Nachfolgend die wichtigsten Informationen zur neuen Gesundheitsreform 2008 für den Geltungsbereich Deutschland.

  1. Die bestehende Pflichtversicherung der Gesetzlichen Krankenversicherung wird in die Versicherungspflicht umgewandelt. Somit muss ab 2008 jede Bürgerin/ Bürger Deutschlands eine Krankenversicherung nachweisen. Hierbei steht die Wahl der Kasse (noch) zur freien Entscheidung.

  2. Die beitragsfreie Absicherung der Staatsbediensteten (Beamten), sowie die Zuschüsse für angestellte Staatsdiener entfallen ganz. Weiterhin wird die Trennung zwischen Selbstständigen, Angestellten, einfachen Arbeitern und Angestellten ersatzlos abgeschafft.

  3. Ab 2008 hat jeder deutsche Staatsbürger die freie Wahl zwischen einer privaten und gesetzlichen Krankenversicherung. Damit die privaten Versicherungen die Norm erfüllen, müssen diese allen Bürgern Basistarife zur Verfügung stellen. Weiterhin müssen diese allen Bürgerinnen/ Bürgern zugänglich sein, unabhängig von Gesundheitszustand, Alter und Geschlecht.

  4. Leistungen, die über eine Grundversorgung hinausgehen sind freiwillig zu versichern. Hierüber entscheidet alleine der Versicherungsnehmer.

  5. Die Aufteilung der Versicherungssumme zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber wird entfallen und der Arbeitnehmer erhält diese Summe vom Arbeitgeber ausbezahlt. Somit ist der Arbeitnehmer alleine verantwortlich für den Abschluss seiner Krankenversicherung.

  6. Ab 2008 versichert der deutsche Staat seine Sozialhilfeempfänger zum Basistarif. Sollten bei den Sozialhilfeempfängern schon mindestens 2 Jahre vor Einsetzen der Hilfe Zusatzversicherungen bestanden haben, werden diese auch übernommen.

  7. Alle seit mindesten 1 Jahr bestehenden Versicherungen vor Eintritt in den Wehr- und/ oder Ersatzdienst zahlt der deutsche Staat.

  8. Einen Kinder – Gesundheitstarif müssen alle Krankenversicherungen anbieten. Hier soll auch nach Länge der Laufzeit eine Rabattstaffelung angeboten werden.

  9. Die bisher geltende Mitversicherung von nicht erwerbstätigen Ehegatten und Lebenspartnern wird ersatzlos gestrichen. Dies betrifft auch Elternteile, die den Erziehungsurlaub nutzen. Somit ist jede in Deutschland lebende Person einzeln versicherungspflichtig.

  10. Ab 2008 entscheidet alleine der Versicherte/ Patient, ob er wie und von wem dieser sich behandeln lässt. Zwischen einer homöopathischen und schulmedizinischen Behandlung wird kein Unterschied gemacht.

  11. Ab 2008 werden die Kassenärztlichen Vereinigungen abgeschafft. Die heute übliche Zwangsmitgliedschaft des Zahnarztes oder Arztes in einer Kassenärztlichen Vereinigung wird ersatzlos aufgehoben. Hier gilt dann nur noch die freiwillige Mitgliedschaft des Arztes oder Zahnarztes. Die Ärzte können dann die Abrechnungen in eigener Regie vornehmen und müssen sicht nicht mehr an bestehenden Gebührensätzen orientieren.

  12. Somit wird der freie Wettbewerb zwischen den Zahnärzten/ Ärzten angekurbelt und auch den überteuerten Leistungserbringern medizinischer Mittel und/ oder Pharmakonzernen Einhalt geboten.
 


 

Deutsche Ärzte dürfen minimale Leistungen nach dem Höchstsatz abrechnen.

Nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe (AZ: III ZR 54/07) vom 08. November 2007 dürfen deutsche Ärzte ihre minimalen Leistungen an Privatpatienten nun nach dem absoluten Höchstsatz der Gebührenordnung abrechnen.

Die schon lange übliche Abrechnungspraxis der deutschen Ärzte, für ihre niedrigsten Leistungen die höchsten Gebühren zu berechnen wurde nun vom 3. Zivilsenat gebilligt und als rechtens befunden. Nun haben die deutschen Ärzte das offizielle Recht, private Patienten noch stärker zur Kasse zu bitten.

Gesundheitliche Leistungen, die nach ihrem Zeitaufwand, der Schwierigkeit und dem Ergebnis im unteren und/ oder durchschnittlichen Bereich angesiedelt sind, dürfen nun mit dem Höchstsatz des Gebührenrahmens abgerechnet werden.

So sei den deutschen Ärzten bisher zur Begründung der angerechneten Höchstsätze keinerlei Begründung abverlangt worden. Der Bundesgerichtshof betonte hierzu, eine Begründung für überhöhte Arzthonorare sei nicht gewollt und in den meisten Fällen sicherlich nicht praktikabel. Ob allerdings die Aufforderung (Bitte) der Bundesrichter, Mediziner dürften ihre gesundheitlichen Leistungen nicht ausschließlich mit dem höchsten Satz der Regelspanne in Anrechnung bringen unter den Ärzten auf Gehör fällt, dürfte nach den bisherigen Erfahrungen recht vage sein.

Als einzige Auflage wird hier genannt, dass ein Arzt der das 2,3 fache des Gebührensatzes bei einfachen, ärztlichen Versorgungen in Anrechnung bringt, die Verpflichtung hat, dies nachvollziehbar und in verständlicher Form zu belegen und schriftlich zu begründen.

Aber selbst wenn der Arzt für seine - Dienste - und die Verweigerung zur Behandlung den 2,3 fachen Regelsatz berechnet, hat weder die Krankenkasse noch der zur Kasse gebetene Privatpatient die Möglichkeit, hier gegen etwas zu unternehmen. So entschieden die Bundesrichter, eine schematische Abrechnung des Höchstwerts der Regelspanne sei gar nicht einklagbar.

Dem Privatpatienten kann man also nur raten, den Arzt vor der Konsultation zu fragen, in welcher Höhe dieser bezüglich der Regelsätze abrechnet und wie dieser seine hohen Forderungen bezüglich der angebotenen, durchschnittlichen Leistungen begründet.

 


 

Sind Dentisten und Zahnlabore vom Aussterben bedroht?

Weltweit ist es Japanischen Forschern zum ersten Male gelungen, Zähne in der Retorte zu züchten.

Erstmalig ist es nun Japanischen Forschern und Wissenschaftlern gelungen, gezogene Zähne und verlorene Haare nachwachsen zu lassen. Zwar handelt es sich hierbei (noch) um Mäusezähne und Schnurbarthaare, aber der erste Schritt in ein neues Zahnzeitalter ist hiermit vollzogen. Trotz des viel versprechenden Ansatzes, Zähne in der Retorte zu züchten, stehen der regenerativen Medizin bezüglich des Einsatzes beim Menschen noch ethische Hürden im Wege.

Dieser neue Weg in die Zukunft erinnert an Science-Fiction Filme, bei denen den bösen Angreifern aus fernen Galaxien abgetrennte Körperteile wieder nachwachsen. So wird es vielleicht in absehbarer Zukunft möglich sein, Zähne die bei einem Unfall oder durch Karies verloren gingen, ganz unproblematisch nachwachsen zu lassen. Hierzu wird einfach ein Teilchen aus der Retorte in den Kiefer eingepflanzt und der Schneidezahn ist innerhalb kürzester Zeit wieder vorhanden. Weiterhin könnten auf diesem Wege Kopfhaare, oder das Fell des Mannes auf der Brust wieder zur vollen Pracht erwachen. Diesen Träumen sind wir nun ein wesentliches Stück näher gekommen.

Der Entwicklungsbiologe Takashi Tsuji von der Universität Tokio entwickelte zusammen mit seinem Forschungsteam eine Methode für das Nachwachsen funktionsfähiger Anlagen aus einzelnen Stammzellen. Auf dieser Basis ließen die Wissenschaftler fehlende Schneide- und Backenzähne in dem Kiefer einer Maus ganz einfach nachwachsen. Diese Forschungsergebnisse sind auch im Internet veröffentlicht. Noch einige kleine Schritte und der Durchbruch ist mit Sicherheit geschaffen.

Kleinste Zahnsubstanzen aus Mäuseembryonen wurden hierzu in ihre Bestandteile des Bindegewebes und Deckgewebes aufgeteilt. Danach wurden die Zellen dieser Gewebe einzeln aufgeteilt und entsprechend ihrer Beschaffenheit in nährstoffhaltigen Flüssigkeiten gelöst.

Der neue Zahn wächst in der Niere
Damit die Zellen nun wieder zusammengeführt werden können, wird den Zelllösungen Kollagen-Gel hinzugefügt. Diese Kollagen sind eine Substanz beim Menschen und den Tieren, deren Bestandteile zum Zusammenfügen von Haut, Knochen und Muskeln im Einsatz sind.

Die Wissenschaftler sahen schon nach einem Tag wie sich die Zellen wie von Geisterhand zu einem winzigen Zahnteilchen formierten. Einen Tag später war dieses Zähnchen schon fast vier Millimeter groß und konnte in den Kiefer der Maus gesetzt werden. Innerhalb von vierzehn Tagen wurde aus dem Zahnteil ein voll entwickelter Mausezahn. Eine Regeneration die vollständig und von alleine ablief. Die Nerven des neuen Zahnes, sowie die Blutgefäße verschmolzen in dieser Zeit mit dem Inneren des Zahnes vollständig.

Weiterhin implantierten die Forscher Zahnknospen unter die Schutzhülle einer Mäuseniere. Diese Zahnknospe ist auch innerhalb von vierzehn Tagen zu einem vollständigen Zahn herangewachsen. Diese Zähne konnten nun aus der Niere entfernt und in den Kiefer eingesetzt werden. Sie wuchsen in dem Kiefer zu normalen Zähnen heran, die gleiche Eigenschaften aufwiesen, wie die eigentlichen Zähne.

Für den Einsatz beim Menschen ergeben sich (noch) ethische Hürden.
Mit diesem gelungenen Experiment könnten sich lang erträumte Wege in der Organreproduktion öffnen. Leider sind diese Wege aber noch nicht begehbar, weil Versuche mit embryonalen Zellen beim Menschen (noch) nicht zugelassen werden. Diese neue Technik und deren Einsatz scheitert an den genannten ethnischen Gründen. Deshalb wird jetzt nach Zelltypen gesucht, die in erwachsenen Körpern vorhanden sind und dennoch die Fähigkeit haben, sich neu zu differenzieren und Organe zu bilden. Die feste Überzeugung nach der Auffindbarkeit dieser Zellen hat die Forscher schon auf erste Spuren stoßen lassen.

So könnte vielleicht doch der Traum vom Nachwachsen komplexer Organe wie Niere, Leber und Herz endlich wahr werden. Vielleicht ist die Menschheit damit auf dem ersten Schritt in die Unsterblichkeit. Hierdurch würden dann allerdings neue Probleme entstehen. Was lassen sich z.B. dann die Kirchen zum Leben nach dem Tode einfallen und wie lösen wir das Problem der Überbevölkerung? Es ist schon sehr interessant, was alles am Zahn der Zeit hängt und das dieser Zahn anscheinend immer langsamer nagt.

 


 

Behandlung ohne Messer. Der neue Trend

Chirurgische Eingriffe ohne Skalpell haben sicherlich weniger Nebenwirkungen und Risiken. So geht der Trend bei Schönheitskorrekturen in Richtung Körperbehandlungen ohne Messer. (vom 22.11.2006)

Die meisten neu entwickelten Geräte kommen allerdings leider erst in zwei oder drei Jahren auf den Markt. Die funktionieren mit Lasertechnik und Ultraschall. Mit ihnen können etwa Fettpölsterchen in Problemzonen verschwinden. Ein zunehmendes Problem vieler Patienten stellen so genannte Besenreißer und Krampfadern dar. Jeder zweite bis dritte Mensch im Alter zwischen 45 und 55 Jahren ist mittlerweile davon betroffen. 15 bis 20 Prozent der Betroffenen müssen wegen ihrer Krampfadern operiert werden, da diese den Blutrückfluss zum Herz verhinderten. Besenreißer hingegen ist meist ein kosmetisches Problem. Vor allem das große Schönheitsthema vieler Frauen, die Orangenhaut, sehen die Experten bislang keine erfolgreiche Behandlung auf dem Markt.

Im Moment gibt es noch keine ausreichend vernünftige Technik, die Zellulitis auf Dauer behandelt. Sehr gute Chancen für die nahe Zukunft bieten möglicherweise neue Generationen der Laser-Geräte. Diese müssen jedoch vor ihrem Einsatz noch klinisch getestet werden.

 


 

Zuzahlungsfreie Medikamenten. Damit lässt sich sparen.

Mittlerweile sind rund 2600 zuzahlungsfrei Medikamente in den Apotheken erhältlich. Dies sind rund ein Zehntel aller verschreibungspflichtigen Medikamente. Diese Pillen sind wesentlich günstiger geworden, weil sie von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind. (vom 22.11.2006)

Gesetzlich Krankenversicherte, die sich die entsprechenden Arzneien verschreiben lassen, sparen in der Apotheke zwischen 5 und 10 Euro pro Medikament. Möglich wurden die verbilligten Medikamente durch eine seit Anfang Juli gültige Regelung. Diese trägt den Namen: Arzneimittelversorgung – Wirtschaftlichkeitsgesetz.

Teilt man die Arzneien nach ihren medizinischen Wirkungen ein, sieht die Lage nur wenig besser aus: Die meisten verschreibungspflichtigen Medikamente sind so genannten Festbetragsgruppen zugeordnet. Das sind Gruppen von Arzneimitteln mit vergleichbaren Wirkungen. Insgesamt etwa 350 solcher Festbetragsgruppen gibt es. Lediglich für 79 sind als Zuzahlungen befreite Arzneimittel erhältlich. Die genaue Zahl der zuzahlungsfreien Arzneimittel hängt von den Preisen ab, welche die Hersteller für ihre Mittel festlegen. Erst wenn der Preis mindestens 30 Prozent unter der für eine Festbetragsgruppe bestimmten Erstattungshöchstgrenze – dem Festbetrag - liegt, kann ein Medikament von der Zuzahlung befreit werden. In der großen Mehrheit handelt es sich daher bei den zuzahlungsbefreiten Medikamenten um Generika, also um Nachahmerprodukte von seit langem eingeführten Medikamenten. Für viele Patienten ist die Zuzahlungsbefreiung deswegen nicht relevant. Es ist aber immerhin ein erster Schritt in die richtige Richtung.

Eine aktuelle Liste mit allen zuzahlungsfreien Arzneimitteln erstellen die Spitzenverbände der Krankenkassen. Die Liste wird alle 14 Tage aktualisiert. Das liegt daran, dass jeweils zum 1. und zum 15. eines Monats Pharmahersteller ihre Preise ändern können. Wer sich selbst einen Überblick verschaffen will, muss ins Internet: Eine 162-seitige PDF - Datei mit den alphabetisch aufgeführten Namen der betroffenen Arzneimittel kann von den Seiten des Gesundheitsministeriums herunter geladen werden. Apotheken erhalten die aktuellen Preise in der Regel automatisch. Für Patienten reicht es daher, den Arzt zu bitten, ihm ein zuzahlungsbefreites Medikament zu verschreiben. Falls der Arzt die aktuelle Liste nicht kennt, kann er einfach anstelle des konkreten Markennamens den Wirkstoff auf dem Rezept vermerken. Der Apotheker sucht dann das passende Medikament aus. Die Zahl der zuzahlungsfreien Arzneimittel soll den Krankenkassen zufolge bald deutlich größer werden

Die Kassen haben nach eigenen Angaben weitere 130 Festbetragsgruppen bestimmt, in denen preisgünstige Arzneimittel ab dem 1. November 2006 zuzahlungsfrei erhältlich sein sollen. Somit gäbe es dann in 209 der rund 350 Festbetragsgruppen zuzahlungsfreie Arzneimittel.

 


 

Kontaktlinsen kann fast jeder tragen

Die meisten Brillenträger wünschen sich ein Leben ohne Sehhilfe. Aus Angst den Augen zu schaden, scheuen sich viele vor Kontaktlinsen. Doch das ist unbegründet, denn mit der richtigen Linse kann man nichts falsch machen. (vom 22.11.2006)

Am Anfang steht die Frage, sind harte oder weiche Kontaktlinsen die richtigen Sehhilfen. Generell sind harte Kontaktlinsen wegen ihrer Formstabilität besser für die Augen. Auch sind harte Kontaktlinsen kleiner als weiche. Somit ist die Sauerstoffversorgung für das Auge besser. Bei einer Wahl sollten die formstabilen, harten Kontaktlinsen bevorzugt werden. Allerdings werden die weichen Kontaktlinsen häufig bevorzugt. Der Tragekomfort ist besser als bei den harten.

Außerdem ist die Eingewöhnungszeit bei formstabilen Kontaktlinsen ist allerdings länger als bei weichen, da in der ersten Zeit ein deutliches Fremdkörpergefühl auftritt. So ist es am Besten, sich nach und nach an das Tragen von Kontaktlinsen zu gewöhnen und zwischendurch immer wieder auf die Brille zurück zu greifen.

Beim ersten Einsatz werden in der Regel die harten Kontaktlinsen nach vier Stunden als unangenehm empfunden. Beim zweiten Mal wird es dann vielleicht nach sechs Stunden klappen. Trägt man die richtige Linse, hat sich das Auge meist nach 8 bis 14 Tagen an die harten Kontaktlinsen gewöhnt. Die Linse kann dann den ganzen Tag getragen werden. Die festen Linsen sind außerdem pflegeleichter und auf Dauer auch nicht teurer als weiche, da sie über einen längeren Zeitraum getragen werden können. In manchen Situationen sind die weichen Linsen den harten dennoch überlegen. Beim Sport, vor allem bei Wassersportarten, sind formstabile Kontaktlinsen ungeeignet. Allerdings sind harte Linsen bei Einflüssen von Außen schnell weg. Ein Ball aufs Auge und das war es meist auch schon.

Besser auf dem Auge halten sich die weichen Kontaktlinsen. Sie bedecken die gesamte Iris. Damit ist es sogar möglich, beim Tauchen oder unter Wasser die Augen offen zu halten. Sind Kontaktlinsenträger häufig Staub ausgesetzt, sollten diese auch die weichen Seehilfen bevorzugen. Für den Urlaub am Strand empfehlen sich die weichen Tageslinsen. Wenn Staub ins Auge kommt, ist dies bei harten Linsen wesentlich unangenehmer. Außerdem ist es nicht so kostspielig, wenn eine Linse sich verabschiedet. Pollenallergiker haben im Frühling durch weiche Kontaktlinsen mehr Schutz. Die Pollen setzen sich so nicht direkt auf dem Auge fest. Natürlich ist hierdurch nicht gewährleistet, dass Pollenallergiker weniger Probleme haben. Bei Augenreizungen ist es besser, keinerlei Kontaktlinsen zu tragen. Auch wenn akute Probleme am Auge wie zum Beispiel Bindehautentzündungen auftreten, sollten die Sehhilfen für diese Zeit besser herausgenommen werden.

Ganz auf Kontaktlinsen verzichten müssen nur wenige Fehlsichtige. Denn mittlerweile gibt es fast für jede Situation die passende Linse. Da Kontaktlinsen vom natürlichen Tränenfilm des Auges getragen sind, wurde Personen mit trockenen Augen noch vor einigen Jahren von den Mini-Linsen abgeraten. Inzwischen gibt es auch dafür die richtige Linse.

Die Kontaktlinsen, ob nun harte, formstabile oder weiche, müssen vor dem Tragen der Person angepasst sein. Bei schlecht sitzenden Linsen kann es zu einer Narbenbildung auf der vorderen Schicht des Auges kommen. Nach diesem Vorgang ist es dann überhaupt nicht mehr möglich, Kontaktlinsen zu tragen. Hierzu sollte zwei Mal im Jahr die Kontrolle durch den Augenoptiker, oder Augenarzt erfolgen. Diese Dienstleistung wird bei der Bestellung von Kontaktlinsen über das Internet in der Regel nicht angeboten und unterstützt.

 


 

Patient muss einen Behandlungsfehler nachweisen

Ein Zahnarzt zieht den falschen Zahn, oder der Allgemeinmediziner dosiert ein Medikament viel zu hoch und der plastische Chirurg vergrößert die Brust anstelle einer Fettabsaugung. Grundsätzlich kommt es ständig und immer wieder zu Behandlungsfehlern. Der Patient hat Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Arzt eine falsche Therapie vornimmt, nicht die richtige Diagnose stellt oder unzureichend über eventuelle Risiken aufklärt. (vom 22.11.2006)

Allerdings besteht die Bedingung bei der Durchsetzung von Schadenersatz, dass der Patient von bleibenden Gesundheitsschäden betroffen ist oder diese nicht auszuschließen sind. Wie viel Geschädigte Patienten es alleine in Deutschland pro Jahr gibt, kann niemand sagen. Bei einer groben Schätzung wird von den bekannten Zahlen ausgegangen. So ist nachgewiesen, dass es in Deutschland 12.000 anerkannte medizinische Behandlungsfehler im Jahr gibt. Die Gesundheitsexperten der Verbraucherzentralen gehen von rund 1,2 Millionen Schadenfällen im Jahr aus.

Allerdings gibt es hierbei nur sehr wenige, eindeutige Fälle. Einer davon ist sicherlich das Ziehen des falschen Zahnes. Der Verdacht des Patienten, dass etwas bei der Behandlung nicht stimmt, ist meist der Anfang einer langen, nervenaufreibenden Kette ohne Ende. Nach einer Operation geht es dem Patienten schlechter als vorher und der Arzt rät zur Wiederholung. Dies sollte den Patienten nachdenklich stimmen. Auf jeden Fall sollte das Gespräch mit dem behandelnden Arzt gesucht werden, wenn der Verdacht besteht, dass hier etwas nicht stimmt. Danach sollte der Patient in jedem Fall eine zweite Meinung einholen. Es gibt drei Möglichkeiten, wenn es zu keiner Einigung kommt.

Der weg zur Schlichtungsstelle der Ärztekammer, die gesetzliche Krankenkasse um Hilfe bitten oder direkt der Gang zum Zivilgericht. In jedem Fall muss der Patient den Behandlungsfehler des Arztes beweisen. Hierbei ist nachzuweisen, dass der Schaden eindeutig durch den Behandlungsfehler des Arztes entstanden ist. Nur bei grob fehlerhaftem Handeln ist die Beweislast umgekehrt. Die Überprüfung durch einen Gutachter der Ärztekammer ist kostenlos. aus unverständlichen Gründen kann diese leider nur mit der Zustimmung des behandelnden Arztes stattfinden. Außerdem ist dieses Verfahren aus Patientensicht nicht zu empfehlen, da die Unabhängigkeit des Gutachters nicht gewährleistet ist. Außerdem kann sich das Schlichtungsverfahren bis zu drei Jahre hinziehen. Wenn der Patient dann mit einem negativen Schlichtungsvotum vor das Gericht geht, kann dieses dadurch negativ beeinflusst werden. So ist die Alternative für Kassenpatienten hierzu die Krankenkasse. Die Kasse kann die Erstellung eines Gutachtens beantragen. Dies geht sehr viel schneller und ist für den Patienten kostenfrei. Allerdings ist hierbei auch nicht gewährleistet, wie der Gutachter ausgewählt ist und über welche Qualifikationen dieser Verfügt. So führt letztlich der Weg zum Anwalt und zusammen mit diesem vor Gericht. Natürlich geht derjenige ohne Rechtschutz Versicherung hier ein sehr großes, finanzielles Risiko ein.

 


 

Gesundheitspläne der deutschen Koalition

Es wird in Zukunft für den deutschen Bürger noch interessanter werden, sich ausführlich mit den günstigen Gesundheitsleistungen im EU Ausland zu beschäftigen. (vom 11.06.2006)

Die Pläne der großen Koalition könnten für viele Bürger den finanziellen und gesundheitlichen Ruin bedeuten. Denn was nutzt es der Allgemeinheit, wenn die Krankenversicherer, unsere Ärztinnen und Ärzte und der Staat genügend Geld in der Kasse hat, aber ein Großteil der Bürger nicht mehr in der Lage ist, gesundheitliche Dienstleistungen im eigenen Land in Anspruch zu nehmen?

Wie mehrere Medien übereinstimmend berichten, werden im Zuge der Gesundheitsreform auf die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen Leistungskürzungen in erheblichem Umfang zukommen. So sollen zukünftig auch Privatversicherte in den geplanten Gesundheitsfond mit einbezogen werden. Wie von Seiten der CDU vorgeschlagen wurde, sollen Privatversicherte einzahlen, wenn die Kassen dadurch nicht schlechter gestellt werden. Allerdings sollen diese, was immer das auch heißen mag, ihre unternehmerische Freiheit behalten. Wie die CDU weiterhin mitteilt, soll die Einnahmebasis so „stark wie möglich“ gestaltet werden. Auf Deutsch heißt das, soviel wie möglich dem Bürger auflasten. Auch sollen zukünftig von den Kassen die Kosten für selbst verschuldete Unfälle nicht mehr getragen werden. Dies betrifft auch Komplikationen nach Tätowierungen, Piercings und Schönheitsoperationen. Hier könnte sich ein ganz neues Anwalts Klientel etablieren. Nach dem Motto: Was ist ein selbstverschuldeter Unfall?? Um überhaupt noch Krankengeld zu erhalten, sollen sich die Bürger privat versichern. Somit käme, wenn überhaupt, die gesetzliche Krankenkasse nur noch für die reinen Behandlungen in Frage. Weiterhin sollen auf Prämien von privaten Krankenversicherungen Steuern erhoben werden. Im Klartext heißt das, der Bürger wird von seiner Versicherung dafür, dass er weniger krank ist mit einem Geldbetrag belohnt, den ihm Staat dann wieder abnimmt.

Für alle gesetzlich und auch privat Versicherten werde es einen einheitlichen Beitragssatz geben. Falls die Versicherungen mit diesen Geldern nicht zu recht kommen, dürfen diese höhere Pauschalen von den Versicherten erheben. Wie hoch die Pauschalen pro Kopf ausfallen werden, liegt im Ermessen der Versicherungen.

Die geplanten, zusätzlichen Mehrkosten können, bezogen auf eine Familie mit 2 Kindern schon bald einen Kurzurlaub (mit Besuch beim Zahnarzt) in Polen, Ungarn oder Tschechien bedeuten. Wenn nun schon die freie Arztwahl innerhalb der EU besteht wird es vielleicht auch bald möglich sein, die günstigste private oder gesetzliche Versicherung innerhalb der EU in Anspruch zu nehmen. So wie heute schon sehr viele deutsche Mediziner ins Ausland gehen, werden ihnen bestimmt bald die Patienten in noch größerem Maße folgen.

 


 

Die Europäische Krankenversicherungskarte

Ab dem Jahr 2006 erfolgt die schrittweise Einführung der elektronischen, europäischen Krankenversicherungskarte.

Schon heute können sich gesetzlich Versicherte in Deutschland eine europäische Krankenversicherungskarte ausstellen lassen. Sie soll dem Versicherten eine unbürokratische, medizinische Behandlung gewährleisten. Die European Health Insurance Card (EHIC) weist europaweit einheitliche Merkmale auf, damit diese in allen europäischen Mitgliedstaaten, sowie Island, Norwegen, Lichtenstein und der Schweiz im medizinischen Notfall zu denselben Bedingungen angewendet werden kann. Die entstehenden Behandlungskosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen der Patienten erstattet.

Weiterhin sollen auf der elektronischen Gesundheitskarte medizinische Notfalldaten gespeichert werden. Außerdem wird für Versicherte die Möglichkeit bestehen, Kontaktdaten von Freunden oder Verwandten zu speichern. Auch die Daten der eventuell behandelnden Ärzte sollen hier gefunden werden.

Auch Gesundheitsdatensätze wie Notfalldaten, Arzneimitteldokumentationen, Informationen zu operativen Eingriffen, therapeutische Maßnahmen sollen zu den Daten gehören, die auf der Karte gespeichert sind.

Vorteile:
Der Arzt ist europaweit speziell bei einem Notfall schnell in der Lage, in kürzester Zeit die richtige Diagnose zu stellen und umgehend die geeignete medizinische Therapie einzuleiten.

Der Patient muss nicht in Vorleistung gehen, da die Rechnung direkt an dessen Krankenversicherungsträger in seiner Heimat gesendet wird.

Nachteile:
Bei einer medizinischen Notfallversorgung ist eine Eingabe der Geheimnummer zum Abruf der gespeicherten Daten nicht erforderlich. Ein Missbrauch ist nicht auszuschließen.

Hier können Sie sich aktuelle Broschüren zur elektronischen Gesundheitskarte herunterladen:

Weitere Informationen:

E-Mail: info@bmg.bund.de
Telefon: 01805/278 5271 (0,12 Euro pro Minute)
Fax: 01805/278 5272 (0,12 Euro pro Minute)
Gehörlosen-/Hörgeschädigten-Service:
Schreibtelefon 01805 / 99 66 07 (0,12 Euro pro Minute)

Bundesministerium für Gesundheit
Referat Öffentlichkeitsarbeit
11055 Berlin

 


 

Ohrgeräusche können durch eine verspannte Kaumuskulatur entstehen.

Nimmt der Patient ein Geräusch ohne Schallquelle wahr, spricht man von Trinnitus. Bislang wurde hierbei über eine Fehlstellung des Innenohres diskutiert. Auch wurde von Lärmschäden ausgegangen. Eine Heilung schien nicht möglich zu sein.

Viele Menschen leiden unter ständigen Ohrgeräuschen. Für diese Belastung könnte es nun endlich eine Erklärung geben. Die verspannte Kiefermuskulatur. Der Besuch eines Zahnarztes kann helfen, eine Ursache für das Rasseln, Zischen und Brausen im Ohr zu finden und Abhilfe zu schaffen.

Ein Zusammenhang mit der Kaumuskulatur und dem Tinnitus ist den meisten Geplagten bisher nicht bekannt. Da sich zwischen dem Innenohr und dem Kiefergelenk nur wenige Millimeter befinden, liegt ein Zusammenhang bezüglich der Entstehung von Ohrgeräuschen nahe. Stress, der Druck in Beruf und Familie, die Hektik unserer Zeit. Unbewusstes Zähneknirschen ist oftmals die Folge. Die Kaumuskulatur verspannt sich zunehmend. Diese Verspannung und die Fehlbelastung des Kiefergelenkes können sich derart auf das Innenohr auswirken, dass diese äußerst unangenehmen Geräusche im Ohr entstehen.

Nicht allein das Zähneknirschen, sondern bereits eine Fehlstellung des Kiefers kann sich in vielen Fällen auf das Hörorgan auswirken. Haarzellen im Innenohr werden durch den Druck stark geschädigt. Wie durch eine dauerhafte starke Lärmbelastung können diese Haarzellen hierdurch absterben und die Geräusche verursachen. Eventuell rührt der Tinnitus auch von anderen Zahnproblemen her. Eine Behandlung durch den Zahnarzt oder Kieferorthopäden kann hier Abhilfe schaffen.

 

Reiseinfos bei den Tourismus News online abrufen.



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