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Die Patientenverfügung:
Das Recht auf einen würdigen Tod

Es besteht die Möglichkeit eine Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht bzw. Patiententestament zu erstellen, um dem eigenen Leben ein für sich würdiges Ende zu ebnen. Auf was man bei dem Inhalt einer gültigen Patientenverfügung achten muss, haben wir hier kurz zusammengefasst.

Das nunmehr dritte Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts (der Patientenverfügung) tritt am 1. September 2009 in Kraft. Trotz der Gesetzesänderung behalten vorher getätigte Patientenverfügungen nach der neuen Rechtslage natürlich ihre Wirksamkeit.

Zu beachten ist aber, dass nur schriftlich verfasste Patientenverfügungen, die vom Aussteller eigenhändig unterschrieben sind, oder eine notarielle Beglaubigung aufweisen, wirksam sind. Eine Beglaubigung der Unterschrift oder die notarielle Beurkundung der Patientenverfügung ist nicht erforderlich. Allerdings wäre man damit immer auf der sicheren Seite.

Noch vor gar nicht langer Zeit gab es in der Medizin für sehr viele, schwerstkranke Menschen kaum eine Rettung. Entweder sie genasen von ihrer Krankheit, oder sie starben meist einen qualvollen, würdelosen Tod. Mediziner mit ihren begrenzten Möglichkeiten hatten kaum eine Chance zu helfen und zu heilen. Durch den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt und die globalen Möglichkeiten der Wissenserweiterung und des Austauschens von Informationen haben in unserer heutigen Zeit kranke Patienten Hoffnung auf Heilung, für die es bis dahin keinerlei Rettung und Linderung ihrer Qualen gab.

Diese Fortschritte in der Medizin sind für viele Menschen Anlass, neue Chancen wahrzunehmen und geben ihnen die Hoffnung auf eine Lebensverlängerung. Gleichzeitig aber steigt die Angst und Sorge anderer Menschen, unnötig leiden zu müssen und abhängig zu werden von medizinischen Apparaten, die ihnen zu einer für sie unnötigen Verlängerung des Sterbeprozesses verhelfen.

Auch aus diesem Grunde hat der Gesetzgeber nun beschlossen, dass grundsätzlich jeder Patient für sich entscheiden kann, welche medizinischen Maßnahmen für ihn eingesetzt werden und ob überhaupt ärztliche Behandlungen durchgeführt werden. Ohne eine ausdrückliche Zustimmung des Betroffenen Menschen dürfen Mediziner keinerlei Behandlungen durchführen. Sollte eine Therapie von Seiten der Ärzte erforderlich erscheinen, muss auch deren Einleitung genau so wie die Fortführung vom Patienten befürwortet werden. Dies gilt allerdings nur dann, wenn der kranke Mensch unzweifelhaft zu Entscheidungen fähig ist.

Hier ergibt sich aber das eigentliche Problem, denn sehr viele schwerstkranke Patienten sind bedingt durch ihre Krankheit nicht mehr in Lage, ihren Willen mitzuteilen. Genau für diese Situation besteht die Möglichkeit, eine Patientenverfügung zu erstellen, damit in diesem Fall nicht andere Menschen darüber entscheiden, ob oder wie ärztliche Behandlungen durchgeführt werden. In der Patientenverfügung kann genau festgelegt werden, ob in bestimmten Zuständen von konkreten Krankheiten gezielte Maßnahmen ergriffen oder von Seiten der Mediziner unterlassen werden sollen. So hat nun endlich der Gesetzgeber klar beschlossen, dass die Patientenverfügung ein klarer Bestandteil des bestehenden Betreuungsrechts ist. Somit haben alle Personen, welche mit der Betreuung von Patienten betraut sind und natürlich die Patienten selbst Sicherheit durch die Patientenverfügung. Unmissverständlich ist nun endlich im Gesetz verankert, dass alle Menschen in jeder Lebensphase selbst entscheiden können, ob und auch wie eine medizinische Behandlung erfolgen soll.

Patientenverfügung, was genau ist das?

Sollte der Umstand eintreten, dass durch Krankheit, Unfall, oder mit zunehmendem Alter keine eigenen Entscheidungen mehr getroffen werden können, tritt die vorher ausgestellte Patientenverfügung in Kraft. Hierin wird im Vornherein schriftlich festgehalten, wie und ob überhaupt medizinische und ärztliche Behandlungen durchgeführt werden sollen. §§1901a Absatz1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs–BGB definiert die Patientenverfügung als eine, von einer volljährigen Person erstellte, schriftliche Bestimmung welche aussagt, ob in bestimmten, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehenden Untersuchungen des Gesundheitszustands, ob in eventuelle Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe eingewilligt wird oder diese untersagt werden.

Weiterhin kann die Patientenverfügung durch Anweisungen für Vertretungsberechtigte Personen und Richtlinien der behandelnden Ärzte ergänzt werden. Damit im Zweifel über eventuelle, lebensverlängernde Maßnahmen Entscheidungshilfen bestehen, kann es sinnvoll sein, persönliche Wertvorstellungen in die Patientenverfügung einzubinden. Da sich die Patientenverfügung an Mediziner wendet, ist es sicherlich sinnvoll, hier auch eine Person zu nennen, die bei der Durchsetzung der in der Patientenverfügung genannten Maßnahmen bei Zweifeln in der Auslegung Entscheidungshilfen geben kann.

Ist eine Patientenverfügung überhaupt notwendig?

Der Gedanke, eine Patientenverfügung zu erstellen oder nichts festzulegen ist der Anfang für folgende Überlegungen: Vor welchen Tatsachen hat man Angst und ein ungutes Gefühl, wenn der Gedanke an das Sterben, Krankheiten und Leiden aufkommt. Was wünschen und erhoffen Sie sich wenn Sie an das Ende, den Tod denken?

Eine große Anzahl der Menschen macht sich Sorgen und ängstliche Gedanken darüber, dass für sie nicht ausreichende, medizinische Versorgung geboten wird und die behandelnden Ärzte nicht alle Möglichkeiten zur Lebenserhaltung eingesetzt werden. Eben so viele Menschen befürchten, dass sie unter Einsatz sämtlicher medizinischer und technischer Mittel am Leben erhalten werden. Natürlich ist es im gesunden Stadium des Lebens äußerst schwierig, Gedanken an das Sterben, den Tod, Krankheiten und Leiden zu entwickeln. Aber genau diese Gedanken zu vertiefen und hierdurch eine Entscheidung zu erlangen, ist die eigentliche Voraussetzung zum Erstellen einer Patientenverfügung. Es ist eine der fundamentalsten Entscheidungen eines Menschen, die eigene Verantwortung für das Tun oder Lassen von Ärzten zu übernehmen, oder sich in einer Patientenverfügung für oder gegen lebensverlängernde Maßnahmen auszusprechen.

Bei seinen Gedanken an eine eventuelle Patientenverfügung sollte auch bedacht werden, dass eine Vorausschau bezüglich der Ergebnisse medizinischer Behandlungen sehr schwierig ist und hierdurch natürlich auch Schäden verursacht werden können, die nicht mehr reparabel sind. Ganz klar sollte man sich auch darüber sein, dass eine Aussprache gegen oder für bestimmte ärztliche Maßnahmen und/oder Behandlungen gleichzeitig den Verzicht auf das Weiterleben oder Sterben bedeutet. Allerdings bedeutet die Chance weiterzuleben vielleicht auch gleichzeitig eine Abhängigkeit von technischen Geräten unter Zuhilfenahme anderer Menschen mit der gleichzeitigen Fremdbestimmung über das eigene Leben und/oder den Tod.

Wenn sämtliche Konsequenzen bedacht wurden, wird am Ende die Entscheidung darüber fällig, eine Patientenverfügung zu erstellen oder auf diese zu verzichten und keinerlei Vorsorge zu treffen. Die Überlegungen, eine Patientenverfügung zu erstellen oder lieber darauf zu verzichten, erfordert Zeit und Ruhe, ohne dass man sich selbst unter Druck setzt. Denn Entscheidungen von dieser Tragweite trifft man (meist) nur einmal und endgültig in seinem Leben.

Damit der Mensch in seinem Vorhaben, eine Patientenverfügung abzufassen und hierdurch über seinen Tod oder auch das Weiterleben selbst, ohne Hindernisse bestimmen kann, wird in §§1901a Absatz1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs–BGB klar definiert, dass eine Patientenverfügung in keiner Weise einen Heim- oder Versicherungsvertrag berühren/beeinflussen darf.

Ein Muster der Patientenverfügung, oder auch Vorsorgevollmacht und Patiententestament genannt kann unter dem nachfolgenden Link kostenlos (zur eigenen Verfügung) von dem Herausgeber, der Ärztekammer Nordrhein herunter geladen werden: [ Muster der Patientenverfügung ]



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