Abweichung vom Operationsplan bei erweitertem Eingriff
Generell und ausschließlich darf kein Arzt einen Eingriff oder eine weitere Operation innerhalb eines operativen Eingriffs ohne die Zustimmung des Patienten vornehmen. Probleme, die Zustimmung des Patienten für einen weiteren Eingriff des Patienten zu erlangen ergeben sich dann, wenn sich der Patient unter Vollnarkose befindet.
Sicherlich kann der behandelte Arzt dann nicht den Patienten aufwachen lassen, um für eine weitere, notwendige Operation die Einwilligung einzuholen. Dies würde dann auch zur vermeidbaren Gefährdung des Patienten führen und ein zu großes Risiko für den erfolgreichen Ablauf der Operation bedeuten.
Da diese Situation sehr häufig entsteht, muss der Arzt entscheiden, ob er bezüglich seiner Aufklärungspflicht den vermutlichen Willen des Patienten in eine weitere Operation voraussetzen kann. Genauer ausgedrückt bedeutet dies für den Arzt, das dieser den weiteren, erforderlichen operativen Eingriff in der Annahme durchführen kann, wenn der Patient verstehen würde welches Risiko er eingehen wird und unter diesen Umständen in den weiteren Eingriff einwilligen würde.
Speziell wenn der Arzt davon ausgehen muss, dass ohne den weiteren Eingriff das Leben oder die Gesundheit des Patienten in Gefahr geraten würde, ist dieser sogar verpflichtet, en weiteren Eingriff zum Wohle des Patienten durchzuführen.
Weitere Informationen erhalten Sie über die Anwaltskanzlei für Medizinrecht Ciper&Collegen (www.ciper.de)