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Ärztliche Pflicht zur Aufklärung bei ausländischen Patienten

Ausländische Patienten, welche sich in Deutschland ärztlich behandeln lassen, sind häufig der deutschen Sprache nicht mächtig. Dies ändert nichts daran, dass der Arzt vor einer Behandlung und/oder einem operativen Eingriff der gleichen Aufklärungspflicht wie bei einem deutschen Patient unterliegt.

Vor der Behandlung eines ausländischen Patienten muss der Arzt im Gespräch mit dem Patienten entscheiden, ob er einen Dolmetscher hinzuzieht. Auch eine medizinisch ausgebildete Person kann diese Rolle übernehmen. Damit es später nicht zu Klagen wegen Behandlungsfehlern, falscher und/oder unnötiger Behandlung kommt, sollte die dolmetschende Person in den Behandlungsunterlagen des ausländischen Patienten genannt sein.

Sollte dem Arzt bei der Behandlung von ausländischen Patienten kein Dolmetscher zur Verfügung stehen, kann sich der Arzt/Patient auch an eine Krankenkasse wenden, oder eine Überweisung ins Krankenhaus erfolgen.



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