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Ärztliche Aufklärung zur für Arzneimitteln und Medikamente

Nicht nur der Apotheker sondern auch der Arzt muss den Patienten über die verordneten Medikamente und deren Nebenwirkungen aufklären. Speziell bei bekannt aggressiven Tabletten oder Spritzen soll der Arzt in gleicher Weise sorgfältig vorgehen, als handelte es sich um einen operativen Eingriff. Der Arzt darf sich nicht allein auf die Angaben des Bepackzettels berufen.

Die Aufklärungspflicht des behandelnden Arztes, speziell bei der Verordnung von Medikamenten mit den, dem Mediziner bekannten Nebenwirkungen ist unbedingter Bestandteil des Behandlungsvertrages zwischen Patient und Arzt.

Die Pflicht des Mediziners besteht in erster Linie darin, den von Ihm behandelnden Patienten wieder zu gesunden. Hieraus ergibt sich die Verpflichtung, dass der Arzt alles unterlassen muss, was das Leben und die Gesundheit des Patienten in Gefahr bringen kann. Der Arzt ist Aufgrund seines Berufes verpflichtet, bei der Behandlung des Patienten sämtliche Gefahrenquellen in zumutbarer Weise zu vermeiden. Selbst wenn die Gefahr einer Fehlbehandlung und/oder falschen Medikamentenvorordnung sehr gering ist, haftet der Arzt bei Folgeschäden. Die Behandlung ist dann als rechtswidrig anzusehen und den Mediziner bezüglich einer Pflichtverletzung zur Verantwortung zu ziehen.

Weitere Informationen erhalten Sie über die Anwaltskanzlei für Medizinrecht Ciper&Collegen (www.ciper.de).





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