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Aufklärungspflicht des Arztes

Aufklärungspflicht

Juristisch gesehen, ist jede Behandlung ohne Aufklärung und Einwilligung eine rechtswidrige Körperverletzung. Die Aufklärungspflicht beinhaltet die Art, Bedeutung, Ablauf, Folgen, mögliche Risiken und Heilungschancen der Behandlungsmaßnahme. Während der mündlichen Aufklärung muss die Möglichkeit für Nachfragen bestehen. Allein ein Formular mit kurzem Aufklärungstext reicht nicht aus. Kommt es trotzdem zu einer formularmäßigen Aufklärung, ist unbedingt darauf zu achten, dass eine Durchschrift des Formulars mit Datum und Uhrzeit festgehalten, quittiert und ausgehändigt wird.

Aufklärung ist wichtig, damit die/der Patient/in weiß, was mit der Behandlung auf sie/ihn zukommt, und somit Nutzen und Risiko des ärztlichen Eingriffs selbst abwägen kann und dient auch der Entscheidungsfindung über die Notwendigkeit der Behandlung und einzelnen Maßnahmen. Die Aufklärung ist die Voraussetzung für eine wirksame Einwilligung in eine Behandlung. Die Rechtswidrigkeit der Körperverletzung entfällt erst durch die Einwilligung in eine Untersuchung oder Behandlung. Diese Einwilligung sollte immer schriftlich erfolgen, vor allem bei größerer Behandlung (Operationen). Die Schriftform dient dem Arzt zur Beweispflicht des Aufklärens. Daher sollte sich die/der Patient/in unbedingt eine Kopie oder einen Durchschlag der Einwilligung aushändigen lassen. Allerdings kann die Einwilligung unwirksam werden, wenn der Arzt es versäumt hat, auf ein typisches Behandlungsrisiko hinzuweisen.





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