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Beweisvermutung bei fehlender ärztlicher DokumentationIst eine ärztliche Dokumentation in der Weise unvollständig, dass eine medizinisch erforderliche Maßnahme nicht niedergelegt wurde, gilt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung bis zum Beweis des Gegenteils die Vermutung, dass die Maßnahme unterblieben ist.
Der BGH hat dazu festgestellt (Urteil vom 28.06.1988 – VI ZR 217/87):
Haftungsbeschränkung
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