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Risikoaufklärung bei kosmetischen EingriffenDurch die Risikoaufklärung soll grundsätzlich gewährleistet werden, dass der Patient, bevor er in die von ihm erwünschte oder in eine von dem Arzt für notwendig erachtete Behandlung oder Operation einwilligt, zur Wahrung seines Selbstbestimmungsrechts alle Informationen erhält, die für seine Entscheidung für oder gegen den Eingriff notwendig sind. Hierbei sind Gefahren und Folgeschäden des ärztlichen Eingriffs oder der Behandlungsmethode aufzuzeigen, die trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt und einer fehlerfreien Durchführung sich nicht mit Gewissheit ausschließen lassen.
Haftungsbeschränkung
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