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Aufklärung über Risiken bei kosmetischen EingriffenDamit sich der Patient bei kosmetischen Eingriffen, Operationen und Behandlungen über die Notwendigkeit im Klaren ist, muss dieser vom behandelnden Arzt umfassend über sämtliche Risiken und Nebenwirkungen aufgeklärt werden. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Patient den Eingriff durchführen lassen will, oder der Arzt die Operation für erforderlich hält. Die Aufklärung des Patienten über alle Risiken einer kosmetischen Operation ist erforderlich, damit der Patient sein Recht auf Selbstbestimmung wahrnehmen kann. Der Patient muss vom Arzt so ausführlich und verständlich über den Eingriff informiert werden, dass dieser nachweislich in der Lage ist, unmissliche Entscheidungen für oder gegen die Behandlung zu treffen und von seinem Selbstbestimmungsrecht Gebrauch zu machen. Selbstverständlich gehören zur Informationspflicht des Arztes auch genaue Angaben über die eventuell entstehenden Folgeschäden nach einem operativen Eingriff und über die Gefahren während einer Behandlung. Hierbei muss der Arzt auch klar und unmissverständlich die Gefahren und Risiken bezeichnen, welche trotz der größten Sorgfalt und umfassenden Vorbereitungen während einer Operation entstehen können. Der Patient muss eindeutig verstehen, welche Risiken der operative Eingriff darstellt. Der Arzt muss klar entscheiden, welche Kenntnisse der Patent vom Umfang des Eingriffes hat und die Gefahren ansprechen, welche für den Patienten zur Entscheidung des Eingriffs nötig sind. Die meisten Patienten, welche sich mit dem Gedanken einer ästhetischen Operation befassen, leiden psychisch unter den persönlichen Gegebenheiten. So wird von den Patienten nicht wie üblich, eine Heilung Ihrer gesundheitlichen Leiden erwartet, sondern die Besserung Ihrer körperlichen Unzulänglichkeiten. Genau hier muss der Arzt ansetzen und dem Patienten auch die möglichen Misserfolge verdeutlichen. Wenn der Arzt bei seiner Beratung davon ausgeht, dass in den meisten Fällen keine Operation nötig ist, wird dieser in seiner Patientenberatung immer richtig, zum Wohle des Patienten handeln. Weitere Informationen erhalten Sie über die Anwaltskanzlei für Medizinrecht Ciper&Collegen (www.ciper.de). |
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