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Aufklärungspflicht in wirtschaftlicher HinsichtDass der Arzt seinen Patienten über sämtliche medizinischen Bereiche genauestens aufklären muss ist nur ein Teilbereich der ärztlichen Aufklärungspflicht. Arzt und Patient gehen genau genommen einen Behandlungsvertrag miteinander ein. Aus diesem Behandlungsvertrag zwischen Arzt, Krankenanstalt und Patient entsteht die Verpflichtung des Arztes, den Patienten auch darüber aufzuklären, welche finanziellen Belastungen Aufgrund der Behandlung auf diesen zukommen. Dies wird die wird die als Nebenberatungspflicht des Arztes betrachtet und als Aufklärungspflicht in wirtschaftlicher Hinsicht betrachtet. Speziell wenn dem Patienten vom Arzt oder Krankenhaus einige unterschiedliche Möglichkeiten der Behandlung unterbreitet werden, besteht die Pflicht des Arztes zur wirtschaftlichen Aufklärung in erhöhtem Masse. Auch sollte der Arzt bei dem Vorschlag eine stationäre, kostenintensivere Behandlung durchzuführen, den Patienten darauf hinweisen, vorher mit seiner privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung die Kostenübernahme abzuklären. Weiterhin sollte der Arzt den Patienten darüber aufklären, welcher Anteil der Behandlungskosten voraussichtlich von Ihm selbst zu tragen ist. Der behandelnde Arzt muss dem Patienten die nötigen Informationen zur Entscheidung über die Höhe der Behandlungskosten mitteilen. Da der Arzt genauesten darüber informiert ist, welche Behandlungskosten die Versicherungen in der Regel übernehmen, ist es seine Pflicht, dem Patienten dies mitzuteilen. In den meisten Fällen tragen gesetzliche Versicherungen ausschließlich die Behandlungskosten, welche notwendig sind. Als medizinisch gebotene Behandlungskosten werden werden medizinisch notwendige, ausreichende und wirtschaftliche Kosten angesehen. |
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