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Pfusch beim Zahnarzt - Mangelhafter ZahnersatzErst nachdem sie den Zahnarzt wechselte, stellte sich heraus, dass der gesamte vorhandene Zahnersatz mangelhaft war und vollständig erneuert werden musste. Ferner verlor die Patientin wegen der schlechten Kronen einen Backenzahn und ein anderer kann wahrscheinlich nicht mehr gerettet werden. Der Zahnersatz war gerade mal 15 Monate alt. Solcher Pfusch bei Zahnärzten kommt immer wieder vor. Der Zahnarzt selbst hat in der Regel nicht viel zu befürchten, da solange der Patient nichts von dem Pfusch erfährt, dieser immer wieder und immer häufiger zur Behandlung kommt. Von der Plombe zur Krone, von der Krone zur Brücke und schließlich zum prothetischen Ersatz kann sich ein gesundes Gebiss innerhalb weniger Jahre zur Vollprothese entwickeln. Gespräch mit dem Arzt ohne ErfolgFraglich ist, was betroffene Patienten hiergegen unternehmen können. In einem Gespräch mit dem verantwortlichen Zahnarzt wird dieser in der Regel alle Vorwürfe von sich weisen und sich solch „rufschädigende“ Unterstellungen verbitten. Wenn er dann noch eine Abschrift der Patientenakte verweigert, sollte man dringend den Zahnarzt wechseln und abklären, ob zahnärztliche Fehler vorgelegen haben. Was tun bei Ärztepfusch?In dem aktuellen Fall schaltete die Patientin zunächst Ihre Krankenkasse ein, die ein Gutachten bezüglich des Zahnersatzes erstellen ließ. Das Ergebnis war vernichtend: „Der Zahnersatz ist mangelhaft und muss vollständig erneuert werden.“ Die Patientin verfügt nur über sehr wenig finanzielle Mittel, so dass sie sich zunächst scheute, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Aber da das Ergebnis so eindeutig war und hohe Zuzahlungen zum notwendigen Zahnersatz auf sie zukommen, entschloss sie sich zu einem Erstberatungsgespräch beim Rechtsanwalt, der ihr die rechtlichen Möglichkeiten darlegte. Folgende Möglichkeiten stehen jedem Patienten offen, der einen Arztfehler vermutet.
Das größte Problem bei den Gerichtsverfahren ist die Entstehung von hohen Kosten, insbesondere durch die Erstellung von Sachverständigengutachten. Diese Gerichtskosten hat der Antragsteller bzw. Kläger vorab als Vorschuss zu bezahlen. Prozesskostenhilfe beantragen!Im aktuellen Fall war es so, dass die Mandantin nicht in der Lage war, diese hohen Kosten vorzustrecken. Für solche Fälle besteht die Möglichkeit Prozesskostenhilfe (PKH) zu beantragen. PKH wird all denen gewährt, die kein Vermögen und ein nur geringes Einkommen haben. Außerdem müssen gewisse Erfolgsaussichten bestehen. Vorliegend konnte die Mandantin das Kurzgutachten der Krankenkasse vorlegen, so dass die Erfolgsaussichten von vornherein als gut zu bewerten waren und PKH gewährt wurde. In allen Fällen, bei denen der Zahnarzt gepfuscht hat, ist ein Selbstständiges Beweisverfahren anzuraten. Wenn zuvor die Krankenkasse einen Arztfehler bescheinigt hat, sind die Risiken, ein solches Verfahren zu verlieren sehr gering. Die Kosten wird am Ende der Zahnarzt bzw. seine Versicherung bezahlen müssen. Die Rechtsanwaltskanzlei Lattorf hat sich auf Arzthaftungsfälle spezialisiert. Rechtsanwalt Lattorf hält regelmäßig Fachvorträge zu diesem Thema und ist für Patientenvereine gemeinnützig tätig. Er veröffentlicht regelmäßig Artikel und Pressemitteilungen, die an aktuelle Fälle angelehnt sind. Weitere Informationen zur Kanzlei erhalten Sie unter: http://www.Rechtsanwalt-Lattorf.de Haben Sie einen Arztfehler zu beklagen, scheuen Sie sich nicht, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Es dient nicht nur Ihnen selbst, sondern der Allgemeinheit. Die Dienstleistungen der Ärzteschaft haben sich (auch durch politische und wirtschaftliche Gründe) verschlechtert. Diese schleichende Verschlechterung des deutschen Gesundheitswesens ist nur möglich, weil sich die Betroffenen so wenig wehren.
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