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Fehlerhafter Zahnersatz - Zahnarzt Pfusch

Wenn der Patient nach der Zahnbehandlung durch einen notwendigen Besuch beim Kollegen erfahren muss, dass der gesamte Zahnersatz fehlerhaft verarbeitet wurde, ist dies ein Schock. Ob Kronen mit undichten Seitenrändern, Aufbauten bei Implantaten, oder mangelhafte Füllungen.

Pfusch beim Zahnarzt kommt weitaus häufiger vor, als dies allgemein bekannt ist. Die meisten Patienten können nicht glauben, dass der Zahnarzt gepfuscht hat und sind ständiger Gast in der Zahnarzt Praxis. Die Beschwerden nehmen zu, das Gebiss wackelt, Kronen bröckeln, Implantate sind nicht fest im Kiefer verankert usw. Solange der Patient sich mit seinen zunehmenden Beschwerden an keinen anderen Zahnarzt wendet, wird es kaum auffallen, dass der Zahnarzt und/oder das Zahnarztlabor gepfuscht haben.

Auf diese Weise kann es vorkommen, dass sich ein gesundes Gebiss im Laufe der Zeit zu einer bröckelnden Müllgrobe entwickelt. Am Ende der verpfuschten Behandlung kaut dann der Patient durch Verschulden des Zahnarztes zwangsläufig seine Speisen auf einer Vollprothese. Ohne zu wissen, dass alle Torturen, seine Ängste, die Kosten und der hohe Zeitaufwand nicht nötig gewesen wären. In den meisten Fällen von Zahnärztepfusch sind kaum konstruktive Gespräche mit dem Zahnarzt möglich. Er wird in der Regel abstreiten, Fehler bei der Zahnbehandlung begangen zu haben.

Wenn der Patient vermutet, dass es sich bei Seiner misslungenen Zahnbehandlung um Zahnärzte Pfusch handelt und das Gespräch mit dem behandelnden Zahnarzt keinen Erfolg bringt, sollte die Krankenkasse eingeschaltet werden. Die Krankenkasse kann einen Sachverständigen für ein Gutachten beauftragen. Diese Kassenleistung erfolgt kostenlos. Weiterhin sind bei der zuständigen Zahnärztekammer Schlichtungsstellen eingerichtet. Gutachten werden von dort bezüglich der Frage nach einem Arztfehler erstellt. Kommt der Patient auf diesem Wege nicht zu seinem Recht, wird er den Weg der Klage gegen den Zahnarzt wählen müssen.

Das Gericht lässt durch einen vereidigten Sachverständigen ein Gutachten erstellen. Ist der Patient sich sicher, dass der Zahnarzt gepfuscht hat, muss er ein selbstständiges Beweisverfahren anstreben. Sollte seine Krankenkasse den Arztfehler anerkannt haben, sind auf diesem Wege erfolgreiche Schadenersatzforderungen und Schmerzensgeld gegen den Zahnarzt sehr realistisch zu erreichen.

Fachliche Informationen erhalten Sie auf:
www.Rechtsanwalt-Lattorf.de

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